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Aktuelle Nachrichten zum Mahnbescheid

26.02.10: Alte Mahnbescheids-Formulare ausgemustert

Nachdem nun alle zentralen Mahngerichte auf die neuen Formulare umgestellt haben und auch Rechtsanwälte und Inkassodienstleister keine Papierformulare mehr einreichen dürfen, trennen auch wir uns von unseren ...

13.02.10: Fragen und Antworten für Mahnbescheide stark frequentiert

Unsere Sektion für Fragen und Antworten auf Mahnbescheid.com erfreut sich zunehmender Beliebtheit. Zwar haben wir immer darauf hingewiesen, dass eine Rechtsberatung nicht erfolgen kann und wir daher einen Einzelfall ...

05.02.10: Droht ein Mahnbescheid, wenn meine IP bekannt ist? Nein!

Oft liest man: "Um Missbrauch und wissentliche Falscheingaben zu vermeiden, wird Ihre IP-Adresse gespeichert. Anhand dieser Adresse sind Sie über Ihren Provider identifizierbar". Hier soll suggeriert werden, dass ...

Mahnbescheid unkompliziert online erstellen
Mahnbescheid Formular

Welche Möglichkeiten bietet der Mahnbescheid ?

Der gerichtliche Mahnbescheid ist ein schneller und günstiger Weg, um dem Gläubiger zu seinem Recht zu verhelfen. Ein oft teures Verfahren soll mit dem Mahnbescheid vermieden werden. Mit unserem Online-Antrag können Sie entweder selbst einen Antrag erstellen und anschließend an das Mahngericht senden oder einen Rechtsanwalt hiermit beauftragen.


Was leistet der Mahnbescheid nicht ?

Mit einem Mahnbescheid verfolgen Sie nur(!) eine Geldsumme!

Laut § 688 Abs. 1 ZPO kann ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides allein einen Anspruch auf Zahlung einer bestimmten Geldsumme zum Gegenstand haben. Folglich lassen sich alle anderen Ansprüche (z.B. auf Herausgabe einer Sache, auf Gestaltung eines bestimmten Rechtes, etc.) nicht mit einem Mahnbescheid verfolgen. Zusätzlich gibt es ein paar weitere Ausnahmen, in denen das Mahnverfahren nicht stattfindet. Hier sind vor allem hochverzinste Ansprüche und Ansprüche, bei denen die Gegenleistung noch offen ist, zu nennen.

Prüfen Sie Ihre Schuldner - Ihre 3 Möglichkeiten bei uns:

kostenloser Datenbankabgleich - Ihre Schuldnerauskunft

In den letzten Jahren haben wir viele tausend Forderungsverfahren bearbeitet. Oft kennen wir die einschlägigen Schuldner schon. Daher bieten wir unseren Mandanten bei Anlage ihrer Verfahren eine kostenlose Schuldnerauskunft aus unseren Datenbeständen an. Hier prüfen wir vorab, ob wir den Schuldner schon kennen und über Informationen verfügen, welche zu kostenschonenden Entscheidungen für eigene Verfahren beitragen können.

die Auskunft aus dem Schuldnerregister der Amtsgerichte

Alle Amtsgerichte führen für ihren Bereich Schuldnerregister. Diese fragen wir unter Angabe des Auskunftsgrundes für unsere Mandanten ab. Diese Auskunft führen wir bundesweit durch und erfassen so Schuldner, die bereits über Einträge, wie eidesstattliche Versicherungen, Haftbefehle, laufende Inkassoverfahren, etc. verfügen. Für diese Auskunft berechnen wir Ihnen 10,00 € (8,40 €, zzgl. 1,60 € MwSt).

Adressauskunft - Einwohnermeldeamt - Adressermittlung

Sie wissen nicht, wo Ihr Schuldner zur Zeit wohnt? In Deutschland besteht Meldepflicht und die so erfassten Adressen fragen wir unter Angabe des Grundes bei den zuständigen Meldeämtern für unsere Mandanten ab. Im Bedarfsfall ermitteln wir Adressen, wenn eine korrekte Ummeldung durch den Schuldner nicht erfolgt ist. Die Kosten für diese Adressermittlung sind unterschiedlich. Für die Abfage der Meldeämter berechnen wir Ihnen 16,66 € (14,- €, zzgl. 2,66 € MwSt).
Mahnbescheid bekommen? So reagieren Sie richtig:

Bei einem Widerspruch zum Mahnbescheid laufen Fristen!

Was ist zu tun? Sofern die Forderung, welche an Sie gerichtet wird, nicht berechtigt ist, müssen Sie dem Mahnbescheid in einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung des Mahnbescheides schriftlich widersprechen. Die Frist kann nicht verlängert werden. Diesen Widerspruch richten Sie mittels vorbereitetem Formular direkt an das Mahngericht. Denken Sie bitte daran, dass das Mahngericht den Anspruch nicht geprüft hat. Nach Ihrem Widerspruch kann der Antragsteller entweder seinen Anspruch nicht weiter verfolgen oder den Antrag auf Abgabe an das Prozessgericht stellen. In diesem Fall wird das Verfahren als normaler Rechtsstreit vor den Zivilgerichten fortgeführt.


... und wenn die Forderung berechtigt ist? Wenn Sie feststellen, dass die Forderung gegen Sie berechtigt ist und Sie gegen den Antragsteller keine Gegenansprüche haben, ist der Rat einfach: Zahlen, und zwar rechtzeitig. Ist Ihnen eine Zahlung nicht möglich, setzen Sie sich mit dem Gläubiger oder dessen Vertretern in Verbindung und klären eine Stundung oder Ähnliches. Der Antragsteller kann das Verfahren beeinflussen, ruhen lassen oder auch den Mahnbescheid zurücknehmen.

Falsch dürfte es auf jeden Fall sein, nichts zu tun!




"... ohne lange Formulare einen Mahnbescheid sofort online beantragen - sowas habe ich lange gesucht!" (Wolfram K., Berlin) - "... besonders die Auskunft aus dem Schuldnerregister vor dem gerichtlichen Mahnverfahren hat mir hohe Kosten erspart!" (Monika P., Heidelberg)