Hier beantworten wir Ihnen Ihre Fragen zum Thema Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid und zur Zwangsvollstreckung. Bitte beachten Sie, dass wir hier keine Rechtsberatung leisten und nur allgemeine Fragen bearbeiten können. Schicken Sie uns Ihre Frage nur einmal! Um Missbrauch vorzubeugen, werden die Einträge erst beantwortet und dann veröffentlicht. Wir behalten uns vor, Fragen nicht zu veröffentlichen oder zu beantworten, wenn dies Rechtsberatung darstellen sollte. Wir freuen uns auf Ihre Fragen!
Frage von Sabi | 2012-01-04
Mein Mieter ist mit Mietschulden ausgezogen. Ein Zustellungsversuch eines Mahnbecheides ueber die offene Forderung an die neue Anschrift ist gescheitert und kam zurück mit dem Hinweis, nicht zustellbar, weil es wohl weder Klingelschilder noch Briefkästen mit Namen in dem Mietshaus gibt. Was kann ich machen wenn sich der ex-Mieter nicht ermitteln lässt? Ich habe den Mahnbescheid online ohne Anwalt erstellt.
Hier werden Sie um eine Ermittlung nicht herum kommen. Eine Möglichkeit ist eine normale Meldeamtsauskunft. Hilft dies nicht weiter, sind private Ermittler, wie wir Sie auch verwenden, eine weitere Möglichkeit. Gelingt Ihnen jedoch eine erfolgreiche Zustellung nicht, kann das gerichtliche Mahnverfahren nicht weiter betrieben werden.
Frage von Sem | 2012-01-03
Ich habe einem Geschäftsfreund 13000 € geliehen, seit ca. 2 Monaten ist er in Verzug. Er hat mir einen Schuldschein über 13000 € unterschrieben. Wie soll ich vorgehen?
Sofern er tatsächlich in Verzug ist und sich auch aus dem Schuldschein keine Stundungsabrede o.ä. ergibt, kann ein gerichtlicher Mahnbescheid der richtige Weg sein. Kooperiert der Schuldner aber, ist ein notarielles Schuldanerkenntnis der weit günstigere Weg, denn auch aus diesem notariellen Titel kann vollstreckt werden, wie aus einem Mahnbescheid. Daher prüfen Sie auch diesen Weg!
Frage von Tom | 2012-01-03
Muss bei einem Widerspruch gegen einen Mahnbescheid die aktuelle Meldeadresse angegeben werden? Der Antragssteller hat nur die vormalige Wohnadresse bei meinen Eltern, an welcher ich jedoch sehr gut zu erreichen bin.
Eine Zustellung wird dort versucht, wo der Antragsgegner laut Mahnbescheid seine Anschrift haben soll. Gelingt dort eine Zustellung, weil z.B. der Name am Briefkasten steht, dann wirft der Zusteller den Mahnbescheid dirt auch ein. Es wird nicht überprüft, ob die angegebene Anschrift mit der Meldeadresse übereinstimmt.
Frage von Fragender | 2012-01-02
Ich habe einen Mahnbescheid bewirkt, dem ohne Angaben von Gründen nun widersprochen wurde. Somit geht die Angelegenheit nun vor Gericht. Sind die Kosten für die Ausstellung des Mahnbescheids inkl. der Gerichtsgebühr auf den vorherigen Streitwert nun zu addieren, oder bleibe ich darauf sitzen? Herzlichen Dank für Ihre Antwort!
Nein, sie beantragen in der Anspruchsbegründung allein die Hauptforderung zzgl. Zinsen. Obsiegen Sie, werden in einem anschließenden Kostenfestsetzungsverfahren die Kosten und auch die Gerichtskosten separat festgesetzt. Die Kosten für die Antragstellung des Mahnbescheides gehen in den Verfahrenskosten auf und hinsichtlich der Gerichtskosten zahlen Sie nun für das streitige Verfahren ohnehin nur noch die Differenz und auch diese werden im Kostenverfahren vollständig berücksichtigt. Wenn Sie weitere Hilfe für das Verfahren benötigen, lassen Sie uns dies gern wissen.
Frage von Neumi | 2012-01-02
Ich habe gehört, dass man einen Mahnbescheid nach 4 Jahren erneuern soll ? Warum - eigegentlich hat der MB doch eine Bestandsdauer von 30 Jahren. Oder - was ist falsch?
Nein, da haben Sie etwas Falsches gehört! Wenn der Mahnbescheid zu einer Titulierung des Anspruchs geführt hat, hat dieser Titel eine 30jährige Gültigkeit. Lediglich die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung (Offenbarungseid) hat eine Gültigkeit von 3 Jahren, so dass hier im vierten Jahr ein neuer Vollstreckungsversuch unternommen werden sollte.
Mein Mieter ist mit Mietschulden ausgezogen. Ein Zustellungsversuch eines Mahnbecheides ueber die offene Forderung an die neue Anschrift ist gescheitert und kam zurück mit dem Hinweis, nicht zustellbar, weil es wohl weder Klingelschilder noch Briefkästen mit Namen in dem Mietshaus gibt. Was kann ich machen wenn sich der ex-Mieter nicht ermitteln lässt? Ich habe den Mahnbescheid online ohne Anwalt erstellt.
Ich habe einem Geschäftsfreund 13000 € geliehen, seit ca. 2 Monaten ist er in Verzug. Er hat mir einen Schuldschein über 13000 € unterschrieben. Wie soll ich vorgehen?
Muss bei einem Widerspruch gegen einen Mahnbescheid die aktuelle Meldeadresse angegeben werden? Der Antragssteller hat nur die vormalige Wohnadresse bei meinen Eltern, an welcher ich jedoch sehr gut zu erreichen bin.
Ich habe einen Mahnbescheid bewirkt, dem ohne Angaben von Gründen nun widersprochen wurde. Somit geht die Angelegenheit nun vor Gericht. Sind die Kosten für die Ausstellung des Mahnbescheids inkl. der Gerichtsgebühr auf den vorherigen Streitwert nun zu addieren, oder bleibe ich darauf sitzen? Herzlichen Dank für Ihre Antwort!
Ich habe gehört, dass man einen Mahnbescheid nach 4 Jahren erneuern soll ? Warum - eigegentlich hat der MB doch eine Bestandsdauer von 30 Jahren. Oder - was ist falsch?
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