Hier beantworten wir Ihnen Ihre Fragen zum Thema Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid und zur Zwangsvollstreckung. Bitte beachten Sie, dass wir hier keine Rechtsberatung leisten und nur allgemeine Fragen bearbeiten können. Schicken Sie uns Ihre Frage nur einmal! Um Missbrauch vorzubeugen, werden die Einträge erst beantwortet und dann veröffentlicht. Wir behalten uns vor, Fragen nicht zu veröffentlichen oder zu beantworten, wenn dies Rechtsberatung darstellen sollte. Wir freuen uns auf Ihre Fragen!
Frage von Cemoli | 2011-12-05
Habe am 05.11.2011 von meinem damaligen Anwalt eine Rechnung erhalten für einen Leistungszeitraum von 29.09.2008 - 18.08.2009 habe mich geweigert diesen Betrag zu zahlen, da ich damals einen Beratungshilfeschein abgegeben hatte!Am Telefon hat man mir dann gesagt ich hätte ein Prozesskostenhilfeantrag stellen müssen, aber das ist doch klar, dass ich kein Geld habe und warum hat mir das mein Anwalt nicht gesagt und muss er es nicht beantragen?Habe nun am 30.11.2011 einen Mahnbescheid erhalten!was kann ich nun dagegen machen?
Hier können wir keinen verbindlichen Rat erteilen, weil der anwaltliche Gebührenanspruch nur mit Kenntnis des vollständigen Sachverhalts, gegebenenfalls nach Beantwortung erforderlicher Rückfragen abschließend zu prüfen und zu beurteilen ist. Eine Rechtsberatung ist uns hier jedoch weder möglich noch erlaubt.
Frage von Francesca | 2011-12-01
Was passiert eigentlich wenn eine per Einschreiben geschickte letzte Mahnung mit Androhung eines Mahnbescheides bei der Post nicht abgeholt wird? Kann ich trotzdem einen Mahnbescheid beantragen und was ist, wenn dieser ebenfalls einfach nicht abgeholt wird?
Für einen gerichtlichen Mahnbescheid ist lediglich eine Mahnung (auch schon die erste) oder sonst ein Verzug des Schuldners erforderlich. Wenn z.B. ein Verbraucher nicht beteiligt ist, tritt Verzug schon von allein und ohne Mahnung gem. § 286 III BGB ein, hier kommt es dann auf eine Mahnung schon gar nicht mehr an. Vermutlich wird es bei Ihnen also auf den Erhalt der letzten Mahnung auch gar nicht mehr ankommen und ein Mahnbescheid ist schon möglich. Stellen Sie nur sicher, bzw. lassen gegebenenfalls nochmals anwaltlich prüfen, dass auch tatsächlich ein Schuldnerverzug vorliegt.
Frage von Zanja | 2011-11-27
Ich habe an den Mieterverein 165 € zu zahlen. Da ich Hartz 4 habe, bat ich um Ratenzahlung. Dieser wurde zugestimmt, die 1. Rate sollte am 25.11.11 eingehen. Am 23.11.11 habe ich überwiesen und am 22.11.11 wurde von denen ein Mahnbescheid vom Gericht an mich geschickt. Steht sowas in der Schufa? Die haben gesagt, das wäre ein Irrtum und ich soll gar nix unternehmen, es würde jetzt noch ein Vollstreckungsbescheid kommen, sie würden die kosten für den Mahnbescheid ausbuchen. Was soll ich tun?
Beachten Sie, dass ein Vollstreckungsbescheid ein rechtskräftiger Titel ist, aus dem auch vollstreckt werden kann, auch wenn der Mieterverein die Kosten übernehmen sollte. Der Verein sollte den Mahnbescheid eigentlich zurücknehmen. Dann ergeht auch kein Vollstreckungsbescheid.
Frage von Hindermann | 2011-11-22
Wohin muß ich einen Antrag auf einen Mahnbescheid schicken? Schuldner und Gläubiger sind in München.
Das zuständige Mahngericht richtet sich nach dem Gläubigerwohn- oder geschäftssitz und ist für Bayern das zentrale Mahngericht Coburg. Hier ist die Adresse:
Amtsgericht Coburg - Zentrales Mahngericht
Heiligkreuzstr. 22.a
96450 Coburg
Frage von Andrea | 2011-11-10
Ich habe einen Mahnbescheid erhalten gegen mich privat, obwohl die Ware aus dem Mahnbescheid über eine bestehende GmbH eingekauft wurde. Ist dies rechtens?
Sofern der Kaufvertrag zwischen der GmbH und dem Verkäufer zustande gekommen ist und keine Nebenabreden getroffen wurden, richtet sich heir wohl der Mahnbescheid gegen den falschen Antragsgegner. Tatsächlich sind hier aber im Kaufvertrag entsprechende Einbeziehungen natürlicher Personen denkbar, daher sollte der Kaufvertrag genau gelesen, besser noch anwaltlich geprüft werden, um hier eine verbindliche Aussage treffen zu können. Beachten Sie auch die kurze Widerspruchsfrist im Mahnbescheidsverfahren!
Habe am 05.11.2011 von meinem damaligen Anwalt eine Rechnung erhalten für einen Leistungszeitraum von 29.09.2008 - 18.08.2009 habe mich geweigert diesen Betrag zu zahlen, da ich damals einen Beratungshilfeschein abgegeben hatte!Am Telefon hat man mir dann gesagt ich hätte ein Prozesskostenhilfeantrag stellen müssen, aber das ist doch klar, dass ich kein Geld habe und warum hat mir das mein Anwalt nicht gesagt und muss er es nicht beantragen?Habe nun am 30.11.2011 einen Mahnbescheid erhalten!was kann ich nun dagegen machen?
Was passiert eigentlich wenn eine per Einschreiben geschickte letzte Mahnung mit Androhung eines Mahnbescheides bei der Post nicht abgeholt wird? Kann ich trotzdem einen Mahnbescheid beantragen und was ist, wenn dieser ebenfalls einfach nicht abgeholt wird?
Ich habe an den Mieterverein 165 € zu zahlen. Da ich Hartz 4 habe, bat ich um Ratenzahlung. Dieser wurde zugestimmt, die 1. Rate sollte am 25.11.11 eingehen. Am 23.11.11 habe ich überwiesen und am 22.11.11 wurde von denen ein Mahnbescheid vom Gericht an mich geschickt. Steht sowas in der Schufa? Die haben gesagt, das wäre ein Irrtum und ich soll gar nix unternehmen, es würde jetzt noch ein Vollstreckungsbescheid kommen, sie würden die kosten für den Mahnbescheid ausbuchen. Was soll ich tun?
Wohin muß ich einen Antrag auf einen Mahnbescheid schicken? Schuldner und Gläubiger sind in München.
Ich habe einen Mahnbescheid erhalten gegen mich privat, obwohl die Ware aus dem Mahnbescheid über eine bestehende GmbH eingekauft wurde. Ist dies rechtens?
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