Ein kleines Häkchen im Mahnbescheid kann schnell böse und vor allem ungewollte Kostenfolgen haben. Im Mahnbescheids-Formular auf Seite 2 befindet sich im unteren Teil ein Kästchen, in welchem ...
das Verfahren zu eröffnen, dann aber nicht zu betreiben, reicht nicht
Der BGH hat im November 2008 entschieden, dass die Verhandlungen durch die Parteien auch weiter betrieben werden müssen, wenn schon durch den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides die Verjährung gehemmt wurde ...