10.03.2009: Hauptforderungskatalog im Mahnbescheid
Auswahl der Nummer im Hautforderungskatalog im Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides
amtliche Hinweise zum Mahnbescheid
Der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides enthält auf Seite 2 bei der Darstellung der einzelnen Hauptforderungen eine Spalte, in welche die korrekte Hauptforderungs-Katalognummer eingetragen werden muss. Hier ist bisweilen die Zuordnung nicht ganz einfach vorzunehmen und das Mahngericht raegiert auf einen solchen Fehler gern mit einer Monierung.
Auf diesen Seiten nehmen wir Ihnen die Einordnung in den Hauptforderungskatalog ab, indem wir in der Version des Mahnbescheidsantrag zum Selbstversand eine Abfrage der Forderungsart installiert haben. Intern erfolgt dann eine Plausibilitätsprüfung, so dass Sie bei dem von uns erstellten Formular regelmäßig davon ausgehen können, dass die Einordnung keinen Monierungsgrund darstellt.
Beauftragen Sie uns hingegen mit der anwaltlich betreuten Erstellung einen Manbescheides, ordnen unsere Rechtsanwälte die Forderungen ohnehin korrekt zu, so dass Sie sie in dieser Variante diese Frage nicht stellen müssen.
Benutzen Sie unsere Seite lediglich zu Ihrer Information beim Ausfüllen des eigenen Antrages, orientieren Sie sich einfach an den amtlichen Ausfüllhinweisen mit dem Hauptforderungskatalog aus unseren Download-Bereich und nutzen bitten unser Frage-Antwort-Modul.
( von Rechtsanwalt S. Kuven )
