08.04.2010: Mahnbescheid für Antragsteller aus dem Ausland
Die ZPO ist hier nicht ganz korrekt
Dies ist prinzipiell auch richtig, entspricht aber nicht der Praxis. Mahnbescheide aus dem Ausland werden zwar in Berlin, aber eben im zentralen Mahngericht Berlin Wedding bearbeitet. Hier erfolgt auch eine automatische Bearbeitung und der gesamte Datenverkehr wird über das sog. EGVP (elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach) abgewickelt.
Es ist damit auch nicht so, dass Mahnbescheide aus dem Auland nicht maschinell bearbeitet würden oder hier spezielle Formerfordernisse angebracht wären.
Wir empfehlen allen ausländischen Antragstellern grundsätzlich die Beantragung über unser Formular zum Mahnbescheid.
( von Rechtsanwalt S. Kuven )
